Sicherheitsdatenblätter, UFI-Codes & CLP-Etiketten Chemische Compliance für Ihre Produkte

Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Händler dabei, chemische Produkte rechtssicher in der EU in Verkehr zu bringen, mit Sicherheitsdatenblättern, UFI-Codes und PCN-Meldungen sowie CLP-Etiketten. Vom Einzelprodukt bis zum internationalen Produktportfolio.

Lufterfrischer CitrusBeispieletikett
GHS07 Ausrufezeichen

Achtung

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Enthält: d-Limonen, Linalool, 1,8-Cineol

Zum Prüfen anklicken, UFI eingeben, Enter drücken

Leistungen im Überblick

Unsere Leistungen

Unsere Kernleistungen

  • Symbol UFI-Code & PCN-Meldung

    UFI-Code & PCN-Meldung

    UFI erzeugen und Giftinformationsmeldung über das ECHA-Portal einreichen.

  • Symbol Sicherheitsdatenblätter

    Sicherheitsdatenblätter

    Erstellen, prüfen und übersetzen nach REACH Anhang II, für alle EU-Sprachen.

  • Symbol CLP-Etiketten

    CLP-Etiketten

    Gefahrenetiketten mit Piktogrammen, H- und P-Sätzen und UFI, in allen Sprachen Ihrer Zielmärkte.

  • Symbol Biozid-Anmeldung

    Biozid-Anmeldung

    Meldung Ihrer Biozidprodukte bei der BAuA bis zur Registriernummer (BAuA-Reg.-Nr.), die auf Ihr Produkt gehört.

  • Symbol Produktberatung

    Produktberatung

    Welche Regeln gelten für Ihr Produkt? Wir klären Einstufung, Pflichten und nächste Schritte vor dem Marktstart.

  • Symbol Notrufnummer

    Notrufnummer

    Notrufnummer in Deutschland für Abschnitt 1.4 Ihrer Sicherheitsdatenblätter.

Unterstützung für Regulatory-Affairs-Teams

Fachliche Unterstützung bei regulatorischen Projekten, Kapazitätsengpässen und umfangreichen Produktportfolios, als Ergänzung Ihrer Fachabteilung oder als vollständiger Auftrag.

Projekt anfragen

Für Ihre Produkte und Märkte

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  • Symbol Wasch- & Reinigungsmittel

    Wasch- & Reinigungsmittel

    Kennzeichnung nach Detergenzienverordnung, Inhaltsstoffliste, Etikett, SDB und PCN-Meldung.

  • Symbol Kerzen & Raumdüfte

    Kerzen & Raumdüfte

    Duftöle richtig einstufen, EUH208-Hinweise für allergene Duftstoffe und Warnhinweise für Kerzen.

  • Symbol Kosmetik (CPNP)

    Kosmetik (CPNP)

    Rezepturprüfung, Etikett nach Art. 19 und Notifizierung im CPNP.

  • Symbol Webshop & Online-Handel

    Webshop & Online-Handel

    Worauf Sie im Online-Angebot achten müssen, und was Sie bereithalten sollten, z. B. das Sicherheitsdatenblatt zum Abruf.

  • Symbol Compliance-Check

    Compliance-Check

    Ihr ganzes Sortiment geprüft, mit Ampel-Bericht und Maßnahmenplan.

  • Symbol Schweiz & Großbritannien

    Schweiz & Großbritannien

    Schweizer SDB nach ChemV, Meldung im Produkteregister (RPC) und Meldung an UK NPIS.

EU-CEG, REACH & Markteintritt

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  • Symbol EU-CEG für Tabakwaren

    EU-CEG für Tabakwaren

    Meldung von Tabakwaren und ihren Alternativen: E-Zigaretten, Liquids (auch nikotinfrei), pflanzliche Raucherzeugnisse und Nikotinbeutel je Zielland.

  • Symbol EU-Markteintritt

    EU-Markteintritt

    Alle Unterlagen für Hersteller außerhalb der EU aus einer Hand.

  • Symbol REACH-Registrierung

    REACH-Registrierung

    Anfrage, SIEF, Zugangsbescheinigung, IUCLID-Dossier und Dossier-Pflege.

  • Symbol Alleinvertreter (OR)

    Alleinvertreter (OR)

    Für Hersteller außerhalb der EU: Wir übernehmen die REACH-Vertretung nach Art. 8 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

  • Symbol SVHC & SCIP

    SVHC & SCIP

    Kandidatenliste prüfen, Kunden nach Art. 33 informieren, SCIP-Meldung.

  • Symbol REACH-Check & Stoffbeobachtung

    REACH-Check & Stoffbeobachtung

    Ihre Pflichten nach REACH und neue Listeneinträge immer im Blick.

Unsere Arbeit in Zahlen

  • Symbol PCN-Meldungen durchgeführt8.729 PCN-Meldungen durchgeführt
  • Symbol Kunden betreut102 Kunden betreut
  • Symbol CLP-Etiketten erstellt875 CLP-Etiketten erstellt
  • Symbol Sicherheitsdatenblätter1.703 Sicherheitsdatenblätter 1.291 erstellt · 412 übersetzt

Stand: Oktober 2026

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FAQ

Häufige Fragen

Stand:

Benötigt mein Produkt einen UFI-Code?

Ja, wenn Ihr Gemisch nach der CLP-Verordnung wegen Gesundheitsgefahren oder physikalischer Gefahren eingestuft ist, zum Beispiel Reinigungsmittel, Raumdüfte, Kerzen mit Duftöl, Klebstoffe oder Biozidprodukte. Seit dem 1. Januar 2025 gilt dafür ausschließlich das einheitliche EU-Meldeformat.

Keine Meldung brauchen:

  • Gemische, die nur als umweltgefährlich eingestuft sind
  • Gemische, die nur als Gase unter Druck oder als Explosivstoffe eingestuft sind
  • Gemische nur für Forschung und Entwicklung
  • Produkte, die gar nicht unter CLP fallen, etwa Kosmetik, Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel
Was ist ein UFI-Code und was ist eine PCN-Meldung?

Der UFI-Code (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger Code auf dem Etikett, über den Giftinformationszentren im Notfall sofort die genaue Rezeptur eines Produkts finden.

Damit der Code funktioniert, muss die Rezeptur vorher gemeldet werden. Das ist die PCN-Meldung (Poison Centre Notification) über das Portal der Europäischen Chemikalienagentur ECHA nach Art. 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung. In Deutschland erhält das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Daten. Umgangssprachlich wird beides oft „UFI-Registrierung“ genannt.

Ich kaufe Produkte außerhalb der EU ein. Wer meldet dann?

Der Importeur mit Sitz in der EU. Ein Hersteller außerhalb der EU kann selbst nicht meldepflichtig sein.

Will Ihr Lieferant seine Rezeptur nicht offenlegen, gibt es Lösungen: Die Zusammensetzung kann vertraulich gemeldet werden, und Ihre Meldung verweist dann nur auf deren UFI-Code.

Reicht es, einen UFI-Code zu erzeugen?

Nein. Einen UFI-Code können Sie in wenigen Sekunden selbst erzeugen, mit unserem UFI-Generator oder auf der Webseite der ECHA. Ohne PCN-Meldung ist er aber leer: Im Notfall findet das Giftinformationszentrum keine Angaben zu Ihrem Produkt.

Das ist einer der häufigsten Fehler: Code auf dem Etikett, aber keine Meldung dahinter.

Brauche ich ein Etikett mit Gefahrenhinweisen?

Ja, wenn Ihr Gemisch nach CLP als gefährlich eingestuft ist. Das Etikett muss auf Deutsch sein und enthält unter anderem Gefahrenpiktogramme, Signalwort, H- und P-Sätze, Ihre Kontaktdaten und den UFI-Code.

Auch nicht eingestufte Gemische können Zusatzangaben brauchen, zum Beispiel den Hinweis EUH208, wenn sie allergieauslösende Stoffe enthalten. Ab dem 1. Januar 2028 gelten außerdem neue Formatregeln der CLP-Revision, etwa Mindestschriftgrößen. Der Termin wurde durch Verordnung (EU) 2025/2439 verschoben.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Einfache Meldungen schließen wir in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen ab, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Auf Wunsch bearbeiten wir Ihren Auftrag als Express.

Wo muss der UFI-Code stehen?

Auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt, je nach Produkt. Bei Produkten für Verbraucher und gewerbliche Anwender steht er auf dem Etikett, mit dem Zusatz „UFI:“ und in der Nähe der übrigen Kennzeichnung.

Bei Gemischen nur für die Industrie darf der UFI-Code stattdessen im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 1.1 stehen; bei unverpackter Ware steht er im Sicherheitsdatenblatt bzw. bei den mitgelieferten Kennzeichnungsangaben.

Ist meine Rezeptur bei Ihnen vertraulich?

Ja. Wir verwenden Ihre Rezeptur ausschließlich für Ihren Auftrag und übermitteln sie nur über das ECHA-Portal an die zuständigen Stellen. Die Giftinformationszentren dürfen die Angaben nur für die medizinische Notfallberatung nutzen. Auf Wunsch schließen wir vorab eine Geheimhaltungsvereinbarung ab.

Brauche ich ein neues Sicherheitsdatenblatt?

Ja, wenn Ihr vorhandenes Datenblatt nicht den Vorgaben entspricht. Seit 2023 gilt das EU-Format nach Verordnung (EU) 2020/878. Für Deutschland kommen eigene Angaben hinzu: Das Sicherheitsdatenblatt muss auf Deutsch sein, und in Abschnitt 15 gehören die nationalen Vorschriften dazu, zum Beispiel die Wassergefährdungsklasse (WGK nach AwSV) und bei Wasch- und Reinigungsmitteln die Detergenzienverordnung. Üblich ist außerdem die Lagerklasse nach TRGS 510.

Gerne erstellen wir auch neue Datenblätter auf Basis der Unterlagen Ihrer Vorlieferanten, damit diese konform bleiben. Zum Beispiel, wenn neue Gefahren bekannt werden, etwa durch eine geänderte Einstufung eines Inhaltsstoffs, oder wenn Ihr Produkt im Herkunftsland nicht eingestuft ist, nach unserer Prüfung hier aber eingestuft werden muss. Neue Erkenntnisse über Gefahren verlangen nach Art. 31 Abs. 9 REACH ein unverzüglich aktualisiertes Datenblatt.

Wer muss die Meldung machen?

Meldepflichtig sind Importeure und nachgeschaltete Anwender, die ein gefährliches Gemisch in der EU in Verkehr bringen, also Hersteller (Formulierer), Abfüller und Importeure. Auch Lohnhersteller, die ein Gemisch für einen Auftraggeber herstellen, können meldepflichtig sein.

Händler, die ein Produkt unverändert weiterverkaufen, melden bisher nicht selbst. Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Händler melden, wenn sie ein Gemisch unter eigenem Namen oder mit eigenem Etikett verkaufen oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, es sei denn, diese Angaben liegen der zuständigen Stelle dort bereits vor (Art. 45 CLP in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/2865). Wer umfüllt, gilt als Abfüller und ist schon heute meldepflichtig. Wir übernehmen die Meldung in Ihrem Auftrag. Meldepflichtig bleibt rechtlich Ihr Unternehmen.

Was kosten Ihre Leistungen?

Sie erhalten einen Festpreis, der sich nach dem Aufwand richtet. Eine Meldung für ein einfaches Produkt, etwa einen Duftbaum mit vier Inhaltsstoffen, ist deutlich schneller erledigt als die eines Gemischs mit über 30 Bestandteilen.

Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Für die Meldung an das BfR fallen in Deutschland keine Gebühren an.

Welche Angaben brauchen Sie für die UFI-Registrierung?

Für die Meldung brauchen wir:

  • Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Das Sicherheitsdatenblatt und die vollständige Rezeptur mit Konzentrationen (Abschnitt 3 des Datenblatts reicht oft nicht aus)
  • Bei Duftölen oder anderen eingekauften Gemischen deren Sicherheitsdatenblatt oder UFI-Code
  • Marken- und Produktname, Farbe, Gebindearten und -größen sowie Produktbilder oder die Druckvorlage des Etiketts
  • Die Verwendung (Verbraucher, gewerblich oder industriell) und die Länder, in denen Sie verkaufen
Gilt eine Meldung für alle EU-Länder?

Ja, eine Meldung kann alle Länder abdecken, aber nur die Länder, die Sie darin auswählen. Kommen später neue Verkaufsländer hinzu, muss die Meldung ergänzt werden.

In Deutschland ist die Meldung kostenfrei. Einige andere Länder erheben Gebühren oder verlangen Angaben in ihrer Landessprache. Wir sagen Ihnen vorab, was für Ihre Länder gilt.

Brauche ich nach einer Rezepturänderung einen neuen UFI-Code?

Ja, wenn sich die Zusammensetzung stärker ändert, als die ECHA erlaubt, zum Beispiel um mehr als ±30 % bei Bestandteilen bis 2,5 %. Dann sind ein neuer UFI-Code, eine aktualisierte Meldung und ein neues Etikett nötig.

Ein neuer Handelsname, eine neue Verpackung oder eine geänderte Einstufung erfordern ebenfalls eine Aktualisierung der Meldung, meist aber keinen neuen UFI-Code.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

In drei Schritten:

  • Sie senden uns Sicherheitsdatenblatt, Rezeptur und, falls vorhanden, Ihr Etikett.
  • Wir prüfen die Unterlagen und schicken Ihnen ein Festpreisangebot.
  • Nach Ihrer Freigabe erstellen wir Meldung, Sicherheitsdatenblatt oder Etikett. Sie erhalten den UFI-Code, die Bestätigung der ECHA und alle Dateien.

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