
Raumdüfte, Diffuser und Autodüfte
Raumsprays, Duftstäbchen-Diffuser, Duftöle und Autodüfte sind oft als gefährlich eingestuft. Wir klären Einstufung, Etikett, kindergesicherten Verschluss und PCN-Meldung für Ihr Produkt.
Anfrage sendenWelche Pflichten gelten für Raumdüfte?
Raumdüfte sind chemische Gemische und fallen unter die CLP-Verordnung. Ausschlaggebend ist die Rezeptur: Duftöle enthalten häufig hautsensibilisierende Stoffe, Diffuser-Flüssigkeiten sind oft entzündbar oder augenreizend, und viele Duftstoffe sind schädlich für Wasserorganismen. Daraus ergeben sich Etikett, Sicherheitsdatenblatt und meist eine PCN-Meldung mit UFI-Code.
Worauf es je nach Produkt ankommt
- Duftstäbchen-Diffuser und Duftöle: Enthält die Flüssigkeit Kohlenwasserstoffe, kann sie als aspirationsgefährlich (H304) eingestuft sein. Dann sind ein kindergesicherter Verschluss und ein tastbarer Warnhinweis Pflicht, wenn das Produkt an Verbraucher geht. Das gilt auch für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und 2 (tastbarer Warnhinweis).
- Raumsprays: Als Aerosol brauchen sie zusätzlich die Kennzeichnung nach der Aerosolrichtlinie und werden als Aerosol nach CLP eingestuft.
- Autodüfte: Duftgel in der Dose und flüssige Duftspender sind Gemische mit voller CLP-Kennzeichnung. Wir prüfen, ob Ihr Produkt als Gemisch oder als Erzeugnis einzuordnen ist.
- Allergiehinweis: Liegt ein hautsensibilisierender Duftstoff unter der Einstufungsgrenze, aber ab 0,1 % vor, ist der Hinweis EUH208 nötig.
- Werbeaussagen: Aussagen wie „antibakteriell“ oder „tötet Keime“ können ein Raumduft-Produkt zum Biozidprodukt machen, mit eigenen Pflichten.
Was wir für Sie erledigen
| Leistung | Ergebnis |
|---|---|
| Einstufung nach CLP aus Rezeptur und Duftöl-Datenblättern | geprüfte Einstufung |
| CLP-Etikett, auch mehrsprachig | druckfertiger Etikettentext |
| UFI-Code und PCN-Meldung bei der ECHA | Meldung für alle Zielländer |
| Sicherheitsdatenblatt | für Händler und gewerbliche Kunden |
| Prüfung von Verschluss und Werbeaussagen | Hinweise vor dem Druck der Verpackung |
Rechtsgrundlagen und Quellen
Stand: · Timo Lieske, TL Compliance
Weitere Produktarten
- Bauchemie, Klebstoffe und Dichtstoffe
- Bio-Ethanol, Brennpaste und Lampenöle
- Mückenspray und andere Biozidprodukte
- E-Liquids, Vapes und Pods
- Duftkerzen und Kerzen
- Wasch- und Reinigungsmittel
Weitere Leistungen
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