Sicherheitsdatenblätter

Wir erstellen, prüfen und übersetzen Sicherheitsdatenblätter nach REACH Anhang II, auch wenn Ihr bisheriges Datenblatt von außerhalb der EU stammt.

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Wann brauchen Sie ein Sicherheitsdatenblatt?

Lieferanten eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches müssen ihren Abnehmern ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung stellen (Art. 31 REACH). Es muss spätestens mit der ersten Lieferung kostenlos bereitgestellt werden, auf Papier oder elektronisch, und in der Amtssprache des Landes, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Auch für nicht eingestufte Gemische kann ein SDB auf Anfrage nötig sein, z. B. wenn sie bestimmte gefährliche Stoffe oberhalb festgelegter Grenzen enthalten.

Einstufung, wenn die Angaben des Vorlieferanten nicht passen

Wir übernehmen auch die Einstufung (Klassifizierung) Ihres Stoffs oder Gemischs nach der CLP-Verordnung für das Datenblatt. Das ist nötig, wenn die Einstufung Ihres Vorlieferanten nicht stimmt, veraltet ist oder in der EU andere Vorgaben gelten als im Herkunftsland, zum Beispiel eine harmonisierte Einstufung nach Anhang VI CLP oder andere Grenzwerte als in GHS-Systemen außerhalb der EU. Wir begründen jede Einstufung nachvollziehbar, damit Sie sie gegenüber Behörden und Kunden belegen können.

Von Hand geschrieben, nicht vom Computer erzeugt

Unsere Sicherheitsdatenblätter werden nicht automatisch erzeugt. Eine sachkundige Person schreibt jedes Datenblatt bewusst von Hand, Abschnitt für Abschnitt, und prüft jede Angabe gegen Rezeptur, Rohstoffdaten und die aktuelle Rechtslage. So entsteht ein Datenblatt, das auch einer kritischen Prüfung durch Behörden oder Kunden standhält.

Außerdem gestalten wir jedes Datenblatt so, dass es im Betrieb ausgehängt werden kann: Einstufung, Gefahren- und Sicherheitshinweise, Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe sind klar gegliedert und hervorgehoben, damit alle wichtigen Informationen auf einen Blick zu finden sind.

Was wir für Sie erledigen

Leistung Ergebnis
Neuerstellung SDB mit allen 16 Abschnitten nach Anhang II
Prüfung vorhandener Datenblätter Liste der Mängel und korrigierte Fassung
Einstufung (Klassifizierung) nach CLP eigene, geprüfte Einstufung, wenn die des Vorlieferanten nicht stimmt oder in der EU andere Vorgaben gelten
Übersetzung SDB in den Sprachen Ihrer Zielländer
Aktualisierung bei neuen Einstufungen, ATPs oder Rezepturänderungen
UFI im Abschnitt 1.1 bei Gemischen nur für die Industrie und bei unverpackter Ware statt auf dem Etikett möglich; sonst gehört der UFI aufs Etikett, im SDB ist er freiwillig

Häufige Mängel bei Datenblättern aus Drittländern

  • veralteter Aufbau statt der aktuellen Fassung von Anhang II
  • Einstufung nach GHS-Systemen anderer Länder statt nach CLP
  • fehlende EU-Arbeitsplatzgrenzwerte und nationale Angaben
  • falsche oder fehlende Notrufnummer und Lieferantenangaben
  • Abschnitte nur in Englisch statt in der Landessprache

Was wir von Ihnen brauchen

  • Rezeptur bzw. Zusammensetzung mit CAS-Nummern und Anteilen
  • vorhandenes Datenblatt (falls vorhanden)
  • physikalisch-chemische Daten, z. B. Flammpunkt, pH-Wert, Dichte
  • Verwendungszweck und Zielländer

Gut zu wissen

Ein Sicherheitsdatenblatt muss von einer sachkundigen Person erstellt werden, die entsprechend geschult ist und Auffrischungslehrgänge erhält (REACH Anhang II, Abschnitt 0.2.3). Unsere Datenblätter erstellt eine sachkundige Person mit Zusatzqualifikation für Sicherheitsdatenblätter und CLP-Einstufung, deren Sachkunde regelmäßig aufgefrischt wird.

So sieht ein Datenblatt von uns aus, als Muster zum Durchblättern:

Muster mit erfundenen Angaben, so wie es in einer Sichttafel im Betrieb hängt. Mit den Pfeilen blättern.

Stand: · Timo Lieske, TL Compliance

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Schicken Sie uns doch einmal Ihr Vorhaben, gerne gleich mit den benötigten Daten. Wir sagen Ihnen, was Sie brauchen, und machen Ihnen ein Angebot. Welche Angaben wir brauchen.

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