UFI-Code und PCN-Meldung

Wir erzeugen Ihren UFI-Code, erstellen die Giftinformationsmeldung (PCN) nach Anhang VIII der CLP-Verordnung und übermitteln sie über das ECHA-Portal, für alle Länder, in denen Sie verkaufen.

Anfrage senden

Wann ist eine PCN-Meldung Pflicht?

Wer ein gefährliches Gemisch in der EU in Verkehr bringt, muss Angaben zur gesundheitlichen Notfallversorgung an die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten melden (Art. 45 CLP-Verordnung). Pflicht ist die Meldung für Gemische, die wegen Gesundheitsgefahren oder physikalischer Gefahren eingestuft sind. Gemische, die nur als umweltgefährlich eingestuft sind, sind ausgenommen.

Die Meldung erfolgt im harmonisierten Format nach Anhang VIII über das ECHA-Portal. Mit ihr erhält Ihr Produkt einen UFI (Unique Formula Identifier), der auf dem Etikett steht. Giftinformationszentren können darüber im Notfall die genaue Zusammensetzung abrufen.

Was wir für Sie erledigen

Leistung Ergebnis
Prüfung, ob Ihr Produkt meldepflichtig ist klare Antwort mit Begründung
UFI-Code erzeugen 16-stelliger Code für Etikett und Datenblatt
PCN-Dossier erstellen (Anhang VIII) Zusammensetzung, Einstufung, Verwendung, Verpackung
Übermittlung über das ECHA-Portal Meldung für alle gewünschten Länder
Aktualisierung bei Änderungen z. B. neue Rezeptur, neuer Handelsname, neue Länder

Was wir von Ihnen brauchen

  • Sicherheitsdatenblatt des Produkts (gern auch aus dem Ausland, wir prüfen es)
  • Vollständige Rezeptur bzw. Lieferanten-Sicherheitsdatenblätter der Rohstoffe
  • Handelsname(n), Gebindegrößen und Verpackungsart
  • Länder, in denen das Produkt verkauft wird
  • Firmendaten mit USt-IdNr. (für den UFI-Code)

So läuft es ab

  1. Sie schicken uns die Unterlagen per E-Mail oder WhatsApp.
  2. Wir prüfen Einstufung und Meldepflicht und nennen Ihnen den Preis.
  3. Wir erzeugen den UFI und erstellen das Dossier.
  4. Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir die Meldung.
  5. Sie erhalten UFI, Meldebestätigung und Hinweise für Ihr Etikett.

Gut zu wissen

  • Der UFI steht auf dem Etikett mit dem Präfix „UFI:“. Bei Gemischen nur für die industrielle Verwendung darf er alternativ im Sicherheitsdatenblatt stehen.
  • Ändert sich die Zusammensetzung über die zulässigen Grenzen hinaus, sind ein neuer UFI und eine aktualisierte Meldung nötig.
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Händler melden, die ein Gemisch unter eigenem Namen oder mit eigenem Etikett verkaufen oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, sofern die Angaben dort noch nicht vorliegen (Art. 45 CLP in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/2865).
  • Einen UFI-Code können Sie mit unserem kostenlosen UFI-Generator selbst erzeugen und prüfen. Die PCN-Meldung ersetzt er nicht.
  • In der Regel sind wir innerhalb von 1–3 Werktagen fertig.

Stand: · Timo Lieske, TL Compliance

Weitere Leistungen

Kontakt

Ihre Verbindung zu uns

Schicken Sie uns doch einmal Ihr Vorhaben, gerne gleich mit den benötigten Daten. Wir sagen Ihnen, was Sie brauchen, und machen Ihnen ein Angebot. Welche Angaben wir brauchen.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Nach oben Nach unten