Chemikalienrecht im Überblick
Die wichtigsten Regelwerke für chemische Produkte in der EU und in Deutschland, kurz erklärt, mit Link zur offiziellen Quelle.
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Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACH
Hersteller und Importeure müssen Stoffe ab einer Tonne pro Jahr bei der ECHA registrieren. REACH regelt außerdem Sicherheitsdatenblätter, Beschränkungen (Anhang XVII) und die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC). Enthält ein Erzeugnis einen SVHC über 0,1 %, gelten Informationspflichten nach Art. 33. Hersteller außerhalb der EU können einen Alleinvertreter benennen (Art. 8).
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Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CLP: Einstufung und Kennzeichnung
Regelt, wie Stoffe und Gemische eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden, vom Gefahrenpiktogramm bis zum kindergesicherten Verschluss. Für gefährliche Gemische schreibt Anhang VIII die Giftinformationsmeldung (PCN) mit UFI vor. Die Revision durch Verordnung (EU) 2024/2865 bringt unter anderem neue Regeln für Etikettenformat, Online-Angebote und Händler; die Formatregeln gelten nach der Verschiebung durch Verordnung (EU) 2025/2439 ab 1. Januar 2028, die Meldepflicht für bestimmte Händler ab 1. Januar 2027.
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Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Biozide
Biozidprodukte wie Desinfektions- oder Insektenschutzmittel brauchen eine Zulassung. Für Produkte mit Wirkstoffen im EU-Prüfprogramm gelten nationale Übergangsregeln, in Deutschland eine Meldung bei der BAuA.
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Verordnung (EG) Nr. 648/2004
Wasch- und Reinigungsmittel (Detergenzien)
Regelt die biologische Abbaubarkeit von Tensiden und die Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln, etwa die Angabe der Inhaltsstoffe und allergener Duftstoffe. Die neue Detergenzienverordnung (EU) 2026/405 ist seit dem 23. März 2026 in Kraft und löst die bisherige Verordnung am 23. September 2029 ab.
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Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit Zulassung in Verkehr gebracht werden. Die Wirkstoffe werden auf EU-Ebene genehmigt, die Produkte in den Mitgliedstaaten zugelassen, in Deutschland durch das BVL.
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ChemVerbotsV (Deutschland)
Chemikalien-Verbotsverordnung
Regelt in Deutschland die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische, zum Beispiel Sachkunde des Personals, Informations- und Dokumentationspflichten und das Selbstbedienungsverbot.
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Verordnung (EU) Nr. 649/2012
PIC: Aus- und Einfuhr
Bestimmte gefährliche Chemikalien dürfen nur nach vorheriger Ausfuhrnotifikation in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Die Meldungen laufen über das ECHA-System ePIC.
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Verordnung (EU) 2023/2055
Mikroplastik
Beschränkt synthetische Polymermikropartikel als REACH-Anhang-XVII-Eintrag 78. Die Regeln gelten seit dem 17. Oktober 2023 mit gestaffelten Übergangsfristen sowie Informations- und Berichtspflichten für bestimmte Produkte.
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Richtlinie 2008/98/EG, Art. 9
SCIP-Datenbank
Seit dem 5. Januar 2021 müssen Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste über 0,1 % enthalten, Informationen an die SCIP-Datenbank der ECHA melden.
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Kandidatenliste, ATPs, Beschränkungen
Stoffbeobachtung
Das Chemikalienrecht ändert sich laufend: Die Kandidatenliste wird regelmäßig erweitert, Anpassungen an den technischen Fortschritt (ATP) bringen neue Einstufungen. Wer seine Rohstoffe im Blick behält, muss Datenblätter und Etiketten nicht unter Zeitdruck ändern.
Die Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Fragen Sie uns, welche Regeln für Ihr Produkt gelten.
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