Produktberatung
Sie planen ein neues Produkt oder wollen in ein weiteres EU-Land verkaufen? Wir klären, welche Pflichten auf Sie zukommen, und begleiten Ihr Produkt bis zur Markteinführung.
Anfrage sendenFür wen ist die Beratung?
Für Hersteller, Importeure und Händler, die ein Produkt neu in der EU anbieten oder in weitere Länder verkaufen möchten, zum Beispiel Raumdüfte, Kerzen, Reinigungsmittel, Vapes, Bastel- und Bürobedarf oder technische Chemikalien.
Typische Fragen
- Ist mein Produkt nach CLP gefährlich, und was folgt daraus?
- Brauche ich ein Sicherheitsdatenblatt, eine PCN-Meldung, eine Biozid- oder EU-CEG-Meldung?
- Welche Angaben gehören auf Etikett und Verpackung?
- Was muss ich beim Online-Verkauf angeben?
- Was ändert sich, wenn ich in ein weiteres Land liefere?
Was wir für Sie erledigen
| Leistung | Ergebnis |
|---|---|
| Produkt-Check | Übersicht aller Pflichten für Ihr Produkt |
| Planung | Reihenfolge, Unterlagen und Zeitbedarf |
| Rezeptur-Beratung | Einfluss von Rohstoffen auf Einstufung und Etikett |
| Label-Revision | Prüfbericht zu Etikett und Verpackung mit Korrekturen für die Druckvorlage |
| Begleitung | Ansprechpartner bis zum Marktstart |
Label-Revision: Etikett und Verpackung prüfen
Besonders hier empfehlen wir eine Label-Revision, am besten vor jeder Neuauflage der Verpackung. Wir prüfen Etikett und Verpackung als Ganzes:
- Unnötiges entfernen: Angaben, Symbole oder Werbeaussagen, die nicht vorgeschrieben sind, veraltet sind oder sogar Probleme verursachen. Dazu gehören allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis, die nach der Richtlinie (EU) 2024/825 nicht mehr zulässig sind.
- Recyclingsymbole der Zielländer: ob die in den einzelnen Ländern verlangten Entsorgungs- und Trennhinweise vorhanden, richtig umgesetzt und groß genug sind, zum Beispiel das Triman-Logo mit Trennhinweis in Frankreich oder die Materialkennzeichnung der Verpackung in Italien. Frühestens ab dem 12. August 2028 kommen einheitliche EU-Kennzeichnungen nach der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 hinzu.
- CLP-Etikett vollständig und in der richtigen Größe: alle Pflichtangaben vorhanden und richtig, Mindestgröße des Etiketts und der Gefahrenpiktogramme nach Anhang I Abschnitt 1.2.1 der CLP-Verordnung. Ab dem 1. Januar 2028 gelten zusätzlich Mindestschriftgröße und Zeilenabstand aus der CLP-Revision.
Sie erhalten eine Mängelliste mit konkreten Korrekturen, die Ihre Grafik direkt in die Druckvorlage übernehmen kann.
Allgemeine Produktsicherheit
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Sie verlangt unter anderem Angaben zum Hersteller und eine verantwortliche Person in der EU. Wir zeigen Ihnen, wie das mit den chemikalienrechtlichen Pflichten zusammenpasst.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) (EUR-Lex)
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), Anhang I Abschnitt 1.2.1 (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2024/2865 zur Änderung der CLP-Verordnung (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) (EUR-Lex)
- Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EUR-Lex)
Stand: · Timo Lieske, TL Compliance
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