Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen TL Compliance, Inhaber Timo Lieske, Eifelstr. 13, 60529 Frankfurt am Main (nachfolgend „TL Compliance“), und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich des Chemikalienrechts. Dazu gehören insbesondere die Erstellung, Prüfung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern, UFI-Codes und Giftinformationsmeldungen (PCN), CLP-Etiketten und Etikettendaten, Meldungen von Biozidprodukten und über das EU-CEG-Portal, die Notrufnummer für Sicherheitsdatenblätter sowie Beratungsleistungen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn TL Compliance ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von TL Compliance sind freibleibend, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Grundlage jedes Angebots sind die Unterlagen und Angaben, die der Auftraggeber bis dahin übermittelt hat.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail, oder wenn TL Compliance mit der Leistung beginnt.
  3. Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, etwa zusätzliche Sprachen, Länder, Produktvarianten oder spätere Aktualisierungen, werden gesondert vereinbart und vergütet.

§ 3 Art der Leistung und Verantwortung des Auftraggebers

  1. TL Compliance erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Entscheidung einer Behörde wird nicht geschuldet, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Die rechtliche Verantwortung für das Inverkehrbringen des Produkts, für Einstufung, Kennzeichnung, Meldungen und Sicherheitsdatenblätter bleibt beim Auftraggeber als Hersteller, Importeur, nachgeschaltetem Anwender oder Händler. Übernimmt TL Compliance eine Meldung im Auftrag, handelt sie im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.
  3. Die Leistungen beruhen auf der Rechtslage und dem Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Spätere Änderungen von Rechtsvorschriften, Einstufungen (zum Beispiel durch Anpassungen an den technischen Fortschritt) oder Grenzwerten machen eine Aktualisierung erforderlich; diese ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurde.
  4. Vom Auftraggeber freigegebene Dokumente und Etiketten liegen in seiner Verantwortung. Vor dem Druck oder der Verwendung prüft der Auftraggeber insbesondere Produktnamen, Mengenangaben, Kontaktdaten und UFI-Codes.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung, insbesondere vollständige Rezepturen mit Konzentrationen, Sicherheitsdatenblätter der Rohstoffe, Produkt- und Verpackungsangaben, Verwendungszwecke, Zielländer sowie Firmendaten und Zugänge, soweit diese für Meldungen benötigt werden.
  2. TL Compliance darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Auftraggebers und seiner Lieferanten vertrauen. Eine Prüfung dieser Angaben durch eigene Analysen findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
  4. Der Auftraggeber informiert TL Compliance unverzüglich über Änderungen an Rezeptur, Produktnamen, Verpackung oder Verkaufsländern, soweit sie erstellte Dokumente oder Meldungen betreffen.

§ 5 Fristen und Termine

  1. Angegebene Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und beginnen erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden.
  2. Bearbeitungszeiten von Behörden, der ECHA oder anderer Stellen liegen außerhalb des Einflusses von TL Compliance. Gleiches gilt für Störungen ihrer Portale.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Gebühren von Behörden oder anderen Stellen, etwa für Meldungen in einzelnen Mitgliedstaaten, sowie Kosten für Analysen oder Fremdleistungen sind nicht im Preis enthalten, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist. Sie werden gesondert berechnet oder vom Auftraggeber direkt getragen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. TL Compliance kann bei neuen Auftraggebern oder größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Abnahme, Freigabe und Nachbesserung

  1. Der Auftraggeber prüft die gelieferten Dokumente unverzüglich und teilt offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform mit.
  2. Meldungen an Behörden, die ECHA oder das EU-CEG-Portal übermittelt TL Compliance erst nach Freigabe durch den Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Bei berechtigten Mängeln bessert TL Compliance nach. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Haftung

  1. TL Compliance haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. TL Compliance haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers oder seiner Lieferanten beruhen oder darauf, dass der Auftraggeber freigegebene Dokumente nicht geprüft oder Änderungen nicht mitgeteilt hat.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von TL Compliance.

§ 9 Vertraulichkeit

  1. TL Compliance behandelt alle Rezepturen, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich und verwendet sie nur zur Erfüllung des Auftrags. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie für die Leistung erforderlich ist (etwa an Behörden, die ECHA oder Giftinformationszentren im Rahmen einer Meldung) oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
  2. Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung. Diese geht den Regelungen dieses Paragrafen vor.
  3. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nach Ende des Vertrags fort.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Dokumente (etwa Sicherheitsdatenblätter, Etiketten und Etikettendaten) für das jeweilige Produkt zu nutzen, zu vervielfältigen und an seine Abnehmer weiterzugeben.
  2. Vorlagen, Textbausteine, Methoden und Werkzeuge von TL Compliance bleiben deren Eigentum.

§ 11 Notrufnummer und Dauerleistungen

  1. Für fortlaufende Leistungen wie die Bereitstellung der Notrufnummer für Abschnitt 1.4 von Sicherheitsdatenblättern, die Stoffbeobachtung oder die Alleinvertretung nach Art. 8 REACH gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
  2. Ist nichts vereinbart, kann ein solcher Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz

TL Compliance verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main. TL Compliance kann den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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