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PCN-Meldepflicht für Händler ab 1. Januar 2027: Wer jetzt handeln muss
Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Händler gefährliche Gemische an die Giftinformationszentren melden, wenn sie diese umetikettieren, unter eigener Marke verkaufen oder in weitere EU-Länder liefern und die Daten dort noch nicht gemeldet sind. Grundlage ist die geänderte CLP-Verordnung.