PCN-Meldepflicht für Händler ab 1. Januar 2027: Wer jetzt handeln muss
Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Händler gefährliche Gemische an die Giftinformationszentren melden, wenn sie diese umetikettieren, unter eigener Marke verkaufen oder in weitere EU-Länder liefern und die Daten dort noch nicht gemeldet sind. Grundlage ist die geänderte CLP-Verordnung.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt die PCN-Meldepflicht auch für Händler. Bisher mussten nur Importeure und nachgeschaltete Anwender, also zum Beispiel Abfüller und Hersteller von Gemischen, ihre gefährlichen Gemische an die Giftinformationszentren melden. Die Änderung steht in Artikel 45 der CLP-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/2865.
Welche Händler sind betroffen?
Betroffen sind Händler von Gemischen, die wegen gesundheitlicher oder physikalischer Gefahren eingestuft sind, in zwei Fällen:
- Umetikettieren oder eigene Marke: Sie versehen das Produkt mit einem eigenen Etikett oder verkaufen es unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke (Private Label).
- Lieferung in weitere Mitgliedstaaten: Sie verkaufen das Gemisch in ein EU-Land, in dem es noch nicht gemeldet ist.
Wann entfällt die Pflicht?
Die Pflicht entfällt, wenn Sie nachweisen können, dass die zuständige Stelle im jeweiligen Land dieselben Informationen bereits erhalten hat, etwa vom Importeur oder vom Hersteller. In der Praxis heißt das: Lassen Sie sich von Ihrem Lieferanten bestätigen, für welche Länder er gemeldet hat, und prüfen Sie, ob der UFI auf Ihrem Etikett zu dieser Meldung gehört.
Was Händler jetzt tun sollten
- Sortiment prüfen: Welche Produkte sind eingestuft, welche tragen Ihr Etikett oder Ihre Marke?
- Lieferanten fragen: In welchen Ländern ist das Produkt gemeldet, mit welchem UFI?
- Lücken schließen: Für fehlende Länder oder eigene Etiketten eine eigene PCN-Meldung im harmonisierten Format über das ECHA-Portal einreichen.
- Etikett anpassen: Der UFI auf dem Etikett muss zur Meldung passen.
Wie wir helfen
Wir prüfen Ihr Sortiment, klären mit Ihren Lieferanten die vorhandenen Meldungen und übernehmen fehlende PCN-Meldungen samt UFI-Code. Mehr dazu auf unserer Seite zur UFI-Code- und PCN-Meldung.