Neues Verpackungsrecht seit August 2026: Was sich für Etiketten und Chemieprodukte ändert
Seit dem 12. August 2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und in Deutschland das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Zusammen mit der CLP-Revision kommen bis 2028 neue Anforderungen auf Verpackungen und Etiketten chemischer Produkte zu. Hier die wichtigsten Beispiele.
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR. In Deutschland hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gleichzeitig das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. Für Hersteller und Importeure von Reinigungsmitteln, Raumdüften, Kerzen oder technischen Chemikalien trifft das neue Verpackungsrecht auf die Änderungen der CLP-Verordnung, und beides landet am Ende auf demselben Etikett.
Was sich ändert: einige Beispiele
- Stoffe in Verpackungen: Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom dürfen zusammen höchstens 100 mg/kg erreichen. Für Lebensmittelverpackungen gelten zusätzlich Grenzwerte für PFAS.
- Nachweise: Für Verpackungen sind eine Konformitätsbewertung und eine EU-Konformitätserklärung mit technischen Unterlagen vorgesehen.
- Kennzeichnung der Verpackung: Frühestens ab dem 12. August 2028 kommen einheitliche Angaben zur Materialzusammensetzung hinzu, damit Verbraucher Verpackungen richtig trennen können.
- Recycling: Ab 2030 müssen Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein; für Kunststoffverpackungen gelten Mindestanteile an Rezyklat, mit Ausnahmen, etwa für bestimmte Gefahrgutverpackungen.
- Deutschland: Registrierung im Verpackungsregister LUCID und Systembeteiligung bleiben, die Pflichten werden aber neu zugeordnet und auf weitere Verpackungsarten ausgedehnt.
Wo Verpackungsrecht und CLP zusammentreffen
Auch die CLP-Verordnung wurde überarbeitet. Nach der Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2025/2439 gelten ab dem 1. Januar 2028 neue Regeln für das Etikettenformat (zum Beispiel Mindestschriftgrößen), für Ausklappetiketten sowie für Angaben in Werbung und Online-Angeboten. Schon ab dem 1. Januar 2027 müssen bestimmte Händler eigene Giftinformationsmeldungen abgeben, etwa wenn sie ein Produkt unter eigenem Namen verkaufen.
Für viele Produkte heißt das: Auf derselben Verpackung müssen künftig Gefahrenkennzeichnung, UFI, Detergenzien-Angaben und neue Verpackungsangaben Platz finden, lesbar und in jeder Sprache vollständig. Wer seine Etiketten jetzt einmal gründlich überarbeitet, muss sie bis 2028 nicht mehrfach anfassen.
Was das für Ihre Produkte bedeutet
Welche Pflichten konkret gelten, hängt von Produkt, Verpackung, Rolle in der Lieferkette und Zielländern ab. Typische Fragen aus unserer Praxis:
- Passt Ihr Etikett mit der neuen Mindestschriftgröße noch auf die Verpackung, oder brauchen Sie ein Ausklappetikett?
- Wer meldet ab 2027, wenn Sie ein Produkt unter eigener Marke verkaufen?
- Welche Nachweise brauchen Sie für Ihre Verpackung, und was verlangt Ihr Lieferant von Ihnen?
Wir prüfen Ihre Etiketten und Verpackungsangaben gemeinsam mit Einstufung, Sicherheitsdatenblatt und PCN-Meldung und sagen Ihnen, was Sie bis wann anpassen müssen. Schreiben Sie uns einfach, um welche Produkte es geht.