
Duftkerzen und Kerzen
Was Sie beim Verkauf von Kerzen und Duftkerzen beachten müssen, verständlich erklärt. Wir prüfen Ihre Kerze und liefern Etikettentext, Sicherheitshinweise, Sicherheitsdatenblatt und bei Bedarf die UFI-Meldung.
Anfrage sendenWelche Pflichten gelten für Kerzen?
Für jede Kerze gelten zwei Bereiche: die Produktsicherheit (Brandgefahr, Sicherheitshinweise, Herstellerangaben) und bei Duftkerzen zusätzlich das Chemikalienrecht wegen der Duftöle. Kerzen ohne Duft brauchen in der Regel nur den ersten Teil.
1. Sicherheitshinweise auf der Kerze
Kerzen dürfen nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nur verkauft werden, wenn sie bei üblicher Verwendung sicher sind. Dazu gehören klare Warnhinweise. Üblich sind die Sicherheitssymbole und Texte der Norm EN 15494, zum Beispiel:
- Brennende Kerze nie unbeaufsichtigt lassen.
- Außer Reichweite von Kindern und Haustieren abbrennen.
- Nicht auf oder in der Nähe von brennbaren Gegenständen abbrennen.
- Mindestens 10 cm Abstand zwischen brennenden Kerzen halten.
- Vor Zugluft schützen.
Die Hinweise müssen in der Sprache des Landes stehen, in dem die Kerze verkauft wird.
2. Herstellerangaben nach GPSR
Auf Kerze oder Verpackung gehören:
- Name oder Marke und Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers
- bei Herstellern außerhalb der EU: Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
- eine Chargen- oder Artikelnummer, damit das Produkt eindeutig zu erkennen ist
Im Online-Shop müssen dieselben Angaben und die Sicherheitshinweise auch im Angebot sichtbar sein.
3. Duftkerzen: CLP-Kennzeichnung
Duftöle enthalten oft Stoffe, die Allergien auslösen können oder schädlich für Wasserorganismen sind. Ob die Kerze dadurch gekennzeichnet werden muss, hängt von der Menge ab:
- wenig Duftstoff: meist nur der Allergiehinweis EUH208 („Enthält … Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“)
- mehr Duftstoff: Gefahrenpiktogramm, Signalwort, H- und P-Sätze, etwa für Hautallergie oder Umweltgefahr
- UFI und PCN-Meldung sind nur nötig, wenn die Kerze wegen Gesundheits- oder physikalischer Gefahren eingestuft ist. Eine reine Umwelteinstufung löst keine PCN-Meldung aus.
Grundlage für die Prüfung ist das Sicherheitsdatenblatt Ihres Duftöls und der Duftanteil in der Kerze.
Beispiel: Sicherheitsetikett für Kerzen
Was wir für Sie erledigen
| Leistung | Ergebnis |
|---|---|
| Prüfung Ihrer Rezeptur und des Duftöl-Sicherheitsdatenblatts | klare Aussage, was aufs Etikett gehört |
| Etikettentext mit Sicherheitshinweisen und Herstellerangaben | druckfertig, in allen Sprachen Ihrer Zielländer |
| CLP-Kennzeichnung bei Duftkerzen | Allergiehinweis oder vollständiges Gefahrenetikett |
| UFI-Code und PCN-Meldung | nur wenn die Kerze dafür eingestuft ist |
| Sicherheitsdatenblatt | für Händler und gewerbliche Kunden |
Rechtsgrundlagen und Quellen
Stand: · Timo Lieske, TL Compliance
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