Duftkerzen und Kerzen

Duftkerzen und Kerzen

Was Sie beim Verkauf von Kerzen und Duftkerzen beachten müssen, verständlich erklärt. Wir prüfen Ihre Kerze und liefern Etikettentext, Sicherheitshinweise, Sicherheitsdatenblatt und bei Bedarf die UFI-Meldung.

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Welche Pflichten gelten für Kerzen?

Für jede Kerze gelten zwei Bereiche: die Produktsicherheit (Brandgefahr, Sicherheitshinweise, Herstellerangaben) und bei Duftkerzen zusätzlich das Chemikalienrecht wegen der Duftöle. Kerzen ohne Duft brauchen in der Regel nur den ersten Teil.

1. Sicherheitshinweise auf der Kerze

Kerzen dürfen nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nur verkauft werden, wenn sie bei üblicher Verwendung sicher sind. Dazu gehören klare Warnhinweise. Üblich sind die Sicherheitssymbole und Texte der Norm EN 15494, zum Beispiel:

  • Brennende Kerze nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Außer Reichweite von Kindern und Haustieren abbrennen.
  • Nicht auf oder in der Nähe von brennbaren Gegenständen abbrennen.
  • Mindestens 10 cm Abstand zwischen brennenden Kerzen halten.
  • Vor Zugluft schützen.

Die Hinweise müssen in der Sprache des Landes stehen, in dem die Kerze verkauft wird.

2. Herstellerangaben nach GPSR

Auf Kerze oder Verpackung gehören:

  • Name oder Marke und Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers
  • bei Herstellern außerhalb der EU: Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
  • eine Chargen- oder Artikelnummer, damit das Produkt eindeutig zu erkennen ist

Im Online-Shop müssen dieselben Angaben und die Sicherheitshinweise auch im Angebot sichtbar sein.

3. Duftkerzen: CLP-Kennzeichnung

Duftöle enthalten oft Stoffe, die Allergien auslösen können oder schädlich für Wasserorganismen sind. Ob die Kerze dadurch gekennzeichnet werden muss, hängt von der Menge ab:

  • wenig Duftstoff: meist nur der Allergiehinweis EUH208 („Enthält … Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“)
  • mehr Duftstoff: Gefahrenpiktogramm, Signalwort, H- und P-Sätze, etwa für Hautallergie oder Umweltgefahr
  • UFI und PCN-Meldung sind nur nötig, wenn die Kerze wegen Gesundheits- oder physikalischer Gefahren eingestuft ist. Eine reine Umwelteinstufung löst keine PCN-Meldung aus.

Grundlage für die Prüfung ist das Sicherheitsdatenblatt Ihres Duftöls und der Duftanteil in der Kerze.

Beispiel: Sicherheitsetikett für Kerzen

Beispiel-Sicherheitsetikett mit fünf Symbolen und Herstellerangaben Duftkerze „Vanille“ · 180 g Beispieletikett Nie unbeaufsichtigtbrennen lassen Außer Reichweite vonKindern und Tieren Nicht neben brennbarenGegenständen 10 cmMindestens 10 cmAbstand Vor Zugluftschützen Enthält Vanillin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Musterfirma GmbH · Musterstraße 1 · 60311 Frankfurt am Main · info@musterfirma.de Charge: 2026-10-A
Beispiel: Sicherheitssymbole, Allergiehinweis und Herstellerangaben auf einem Kerzenetikett. Symbole vereinfacht dargestellt, Inhalt je nach Rezeptur.

Was wir für Sie erledigen

Leistung Ergebnis
Prüfung Ihrer Rezeptur und des Duftöl-Sicherheitsdatenblatts klare Aussage, was aufs Etikett gehört
Etikettentext mit Sicherheitshinweisen und Herstellerangaben druckfertig, in allen Sprachen Ihrer Zielländer
CLP-Kennzeichnung bei Duftkerzen Allergiehinweis oder vollständiges Gefahrenetikett
UFI-Code und PCN-Meldung nur wenn die Kerze dafür eingestuft ist
Sicherheitsdatenblatt für Händler und gewerbliche Kunden

Stand: · Timo Lieske, TL Compliance

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