Bauchemie, Klebstoffe und Dichtstoffe

Bauchemie, Klebstoffe und Dichtstoffe

Sekundenkleber, Fugendichtstoffe, PU-Schaum und Bautenfarben haben eigene Pflichthinweise. Wir klären Einstufung, Sonderkennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt und PCN-Meldung.

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Welche Pflichten gelten für Klebstoffe und Bauchemie?

Klebstoffe, Dichtstoffe und Bauchemie sind Gemische nach der CLP-Verordnung. Viele brauchen ein Gefahrenetikett, ein Sicherheitsdatenblatt und eine PCN-Meldung mit UFI-Code. Für einige Produktgruppen gelten zusätzlich besondere Pflichthinweise.

Besondere Pflichthinweise

  • Sekundenkleber (Cyanacrylat): Der Hinweis EUH202 ist Pflicht. Er warnt, dass der Kleber Haut und Augenlider in Sekunden zusammenklebt und nicht in Kinderhände gehört.
  • PU-Schaum, PU-Kleber und andere Produkte mit Diisocyanaten ab 0,1 %: Für gewerbliche und industrielle Verwender ist eine Schulung Pflicht, und auf der Verpackung steht ein entsprechender Hinweis (REACH Anhang XVII Eintrag 74).
  • Produkte mit Isocyanaten allgemein: Hinweis EUH204 zu möglichen allergischen Reaktionen.
  • Bautenfarben und Lacke: Angabe von Produktkategorie, VOC-Grenzwert und höchstem VOC-Gehalt nach der Decopaint-Richtlinie, in Deutschland umgesetzt durch die ChemVOCFarbV.

Was wir für Sie erledigen

Leistung Ergebnis
Einstufung nach CLP geprüfte Einstufung aus Ihrer Rezeptur
Etikett mit allen Sonderhinweisen druckfertiger Etikettentext
UFI-Code und PCN-Meldung Meldung für alle Zielländer
Sicherheitsdatenblatt für Handwerk, Handel und Industrie

Stand: · Timo Lieske, TL Compliance

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Schicken Sie uns doch einmal Ihr Vorhaben, gerne gleich mit den benötigten Daten. Wir sagen Ihnen, was Sie brauchen, und machen Ihnen ein Angebot. Welche Angaben wir brauchen.

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