E-Liquids, Vapes und Pods

E-Liquids, Vapes und Pods

E-Zigaretten und Liquids brauchen eine EU-CEG-Meldung sechs Monate vor dem Verkauf, dazu CLP-Etikett, Warnhinweis nach Tabakrecht und meist eine PCN-Meldung. Wir erledigen alles aus einer Hand.

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Welche Pflichten gelten für E-Liquids und Vapes?

E-Zigaretten und Nachfüllbehälter unterliegen der Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU und zugleich der CLP-Verordnung. Vor dem Verkauf steht die Meldung über das EU-CEG-Portal, mindestens sechs Monate vorher. In Deutschland gilt das seit 2021 auch für nikotinfreie Liquids.

Die wichtigsten Vorgaben

  • Höchstwerte: höchstens 20 mg Nikotin je ml, Nachfüllbehälter höchstens 10 ml, Einweg-Vapes und Kartuschen höchstens 2 ml.
  • Verschluss: kindergesichert und manipulationssicher, auslaufsicher befüllbar.
  • Warnhinweis: „Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ auf 30 % der Hauptflächen, dazu ein Beipackzettel.
  • CLP-Etikett: Nikotinhaltige Liquids sind meist als akut toxisch eingestuft. Daraus folgen Piktogramm, H-Sätze, tastbarer Warnhinweis und meist eine PCN-Meldung mit UFI-Code.

Was wir für Sie erledigen

Leistung Ergebnis
EU-CEG-Meldung inklusive Übermittler-ID Meldung in allen Zielländern
CLP-Einstufung und Etikett Etikettentext mit Warnhinweisen nach Tabakrecht
UFI-Code und PCN-Meldung Meldung bei der ECHA
Sicherheitsdatenblatt für Händler
Jahresmeldungen (Verkaufsmengen) fristgerecht bis 30. Juni

Ausführlich auf unserer Seite zur EU-CEG-Registrierung.

Stand: · Timo Lieske, TL Compliance

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